Die Meijers Kommission wurde 1991 auf Initiative von Herman Meijers, emeritierter Professor für Völkerrecht an der Universität Amsterdam, gegründet. Meijers, eine Gruppe von Juristenkolleg*innen und einige andere Organisationen schlossen sich zusammen, um die Besorgnis über den extremen Mangel an Transparenz bei der europäischen Gesetzgebung, den Mangel an demokratischer Kontrolle und die allgemeine Notwendigkeit einer öffentlichen Debatte über diese Themen zu besprechen.
In den frühen 1990er Jahren befasste sich die Meijers Kommission hauptsächlich mit der Bewertung des Schengener Übereinkommens, mit dem die Kontrollen an den Binnengrenzen Europas abgeschafft wurden. Mit dem Abkommen wurden „Ausgleichsmaßnahmen“ eingeführt, die oft hinter verschlossenen Türen vereinbart wurden und die vermeintlich negativen Auswirkungen von Schengen ausgleichen sollten.
Diese Maßnahmen bedrohten die Rechtsstellung von EU-Bürger*innen sowie von Personen, die außerhalb der EU-Grenzen leben („Drittstaatsangehörige“) und in die EU einreisen wollen. Wir befassen uns zwar weiterhin mit diesem Thema, doch hat sich unser Aufgabenbereich in den letzten Jahrzehnten auf die Bereiche Migration, Asyl und Strafrecht ausgeweitet.
Neuerdings hat die Meijers Kommission auch Stellungnahmen zur Nichtdiskriminierung, zur institutionellen Reform der EU und zum Vertrag von Lissabon veröffentlicht. Gegenwärtig konzentrieren wir uns auf folgende Bereiche: